- Kann man unbegrenzt viele Mitarbeiter werben?
Ja, jeder kann und sollte im Rahmen des konkreten Bedarfes so viel werben wie möglich.
- Kann das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ nachgereicht werden?
Ja, allerdings muss das Formular vor dem ersten Bewerbungsgespräch vorliegen
- Ist die Prämie von 1.000,- € steuerfrei?
Nein, die Prämie ist leider steuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.
- Wann wird die Prämie gezahlt?
Voraussetzung ist, dass der geworbene Mitarbeiter über die vertraglich vereinbarte Probezeit hinaus bei der Medistaff Personaldienstleistungen beschäftigt ist. Die Prämie wird dann mit der nächstmöglichen Abrechnung nach Ablauf der Probezeit des geworbenen Mitarbeiters/der Mitarbeiterin automatisch ausgezahlt.
- Können auch Mitarbeiter werben, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden?
Grundsätzlich ja, jedoch muss der Auszahlungstermin der Prämie noch innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses des werbenden Mitarbeiters liegen.
- Können auch Teilzeitkräfte im Rahmen von „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ geworben werden?
Ja, Voraussetzung ist allerdings das diese als hauptamtliche Mitarbeiter und nicht als Aushilfskräfte eingestellt werden.
- Können auch Mitarbeiter aus anderen, bzw. für andere Regionen geworben werden?
Ja, aus,- oder in welcher Region der geworbene Mitarbeiter eingestellt wird ist unerheblich.
- Können auch Mitarbeiter für befristete Verträge geworben werden?
Ja, wenn der Vertrag mindestens über 12 Monate läuft.
- Wo erfahre ich den konkreten Bedarf an neuen Mitarbeitern?
Durch Rücksprache mit Ihrem Personaldisponenten.
- An wen kann ich mich bei Fragen zu der Aktion wenden?
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre/n Personaldisponent/in. Falls erforderlich können Sie sich auch gerne an die Geschäftsleitung der Medistaff Personaldienstleitungen unter der Telefonnummer: 07144-884810-1 oder per E-Mail an info@medistaff.de wenden.